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Tod und Bestattung

Tod

Sie haben einen geliebten Menschen verloren oder einer ihrer Familienangehörigen wird bald sterben.  Wir, die Pfarrei St. Lydia sind für Sie da!

Wenn in der Familie ein Mitglied schwer erkrankt oder gar plötzlich stirbt, herrscht oft große Ratlosigkeit, was zu tun ist. Da ist es gut, wenn man mit jemand über die Situation sprechen kann. Die Seelsorger/Seelsorgerinnen unserer Pfarrei aber auch die Ehrenamtlichen vor Ort sind zu solchen Gesprächen jederzeit bereit. Die Kranken, die in unserem Pfarrbüro gemeldet sind, besuchen wir regelmäßig und bringen ihnen die Krankenkommunion. Der Termin wird vorher mit den Familien abgestimmt. Falls jemand nur ein Gespräch wünscht, ist das ebenfalls möglich. Für Schwerkranke vereinbaren wir mit den Familienangehörigen und den Kranken einen Termin zur Spendung der Krankensalbung. Dieses Sakrament soll der Kranke bewusst empfangen, d.h. möglichst bei vollem Bewusstsein. Es ist keine „letzte Ölung“, wie es früher landläufig hieß, denn dieses Sakrament kann ein Schwerkranker mehrmals empfangen. Der Priester betet um körperliche und geistige Genesung.

Bei einem Sterbefall zu Hause ist es sinnvoll einen Seelsorger zu rufen, damit er mit den Angehörigen für den Toten ein Gebet spricht und ein Wort des Trostes sagen kann. Die Formalitäten für Beerdigung und Trauerfeier regelt man mit dem Bestattungsinstitut, das sich dann mit dem Friedhofsamt und dem Pfarrbüro wegen dem Bestattungstermin in Verbindung setzt. 

Die Seelsorger besuchen Sie gerne zu Hause, um die Einzelheiten der Beerdigung und die Gestaltung der Trauerfeier in einer Kirche bzw. Kapelle oder in der Friedhofshalle zu besprechen. Auch eine Urnenbeisetzung in einem Ruhewald ist möglich. Da der Seelsorger nicht alle Gemeindemitglieder persönlich kennt, ist das Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben, evtl. seine Krankheit und sein Sterben wichtig, um die richtigen Worte bei der Trauerfeier zu finden.

Er wird alle Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal.Denn was früher war, ist vergangen.  Offenbarung 21,4

 

brennendes Trauerherz

Beerdigungen und Gedenken der Verstorbenen

Alle zwei Wochen am Freitag um 19:00 Uhr findet eine Messe mit Predigt statt, die wir im Gedenken an die Verstorbenen feiern: als 1., 2., 3. Sterbeamt und 1. Jahrgedächtnis. So steht das Gedenken nicht nur im 1. Sterbeamt sondern auch in den folgenden Messen nicht am Rand sondern im Mittelpunkt. Diese Messfeiern  werden im Wechsel in Rheinböllen und Simmern gefeiert. Am Beerdigungstag selbst ist die Trauerfeier (kein Sterbeamt (!), aber weiter möglich in einer Kirche oder Kapelle) und anschließende Beisetzung auf dem Friedhof oder im Ruhewald. 

Sollten die Sterbeämter an einem anderen Ort gefeiert werden, ist dies natürlich auch möglich. Der oder die Verstorbenen werden dann im Fürbittgebet innerhalb der Messfeier erwähnt.

In Rayerschied haben wir die Tradition, dass wir jeden Monat die Familien einladen, die in den letzten zehn Jahren einen Verstorbenen auf den letzten Weg begleiten mussten. Hierzu wird dann schriftlich eingeladen. Wir feiern in Rayerschied diese Messe für einen Verstorbenen an einem Sonntag. 

Sie können uns telefonisch erreichen oder eine Mail schreiben. Wenn Sie uns eine Mail schreiben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Urne weiter Raum

Neue Bestattungsformen

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Vor allem die neu eingeführten Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs haben für Gesprächsstoff gesorgt. Möglich sind jetzt das Ausstreuen der Asche auf dem Friedhof oder an anderen Orten (zum Beispiel im eigenen Garten), die Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Totenasche, etwa zu einem Schmuckstück. 

Manche begrüßen diese neuen Formen sehr, andere sind skeptisch und lehnen sie ab. Gut ist jedenfalls, wenn die Aufmerksamkeit für das Thema dazu führt, dass sich mehr Menschen über die eigene Bestattung Gedanken machen. Wie möchte ich einmal begraben werden? Was würde die eine oder andere Form für mich selbst bedeuten, was für andere? Was hilft den Hinterbliebenen in ihrer Trauer? Gibt es jemand, der das Grab pflegen möchte? Wenn nicht, welche ansprechenden Möglichkeiten gibt es dann für eine würdige, namentliche Grabstätte? 

Aus kirchlicher Sicht gehören vor allem drei Dinge zu einer christlich geprägten Bestattungskultur:

  1. ein namentliche Kennzeichnung der Grabstelle, denn der Name steht für die Würde und Einzigartigkeit der Person;
  2. eine öffentlich zugängliches Grab als Ort der Trauer und des Gedenkens für alle, mit denen ein verstorbener Mensch in Beziehung stand; und
  3. dass die Toten nicht verschwinden, sondern an erkennbaren Orten im Gesichtskreis der Lebenden sichtbar bleiben, als öffentliches Zeichen der Verbundenheit von Lebenden und Verstorbenen.

Mit den neuen Bestattungsformen sind diese Anliegen nicht so gut einzulösen. Deshalb hat die katholische Kirche sich kritisch dazu geäußert. Aber das ist längst nicht alles. Wichtig ist uns, eine Meinungsbildung zur eigenen Bestattung zu fördern, in der Vieles bedacht wird und die deshalb für die einzelne Person und alle, die zu ihr gehören, tatsächlich zu guten Lösungen führt.

Dabei ist klar: Auch manche Katholikinnen und Katholiken werden sich für die neuen Bestattungsformen entscheiden. Deshalb hat sich das Bistum Trier – das heißt der Bischof, die Fachabteilung im Generalvikariat und viele Seelsorgerinnen und Seelsorger, die kirchliche Begräbnisfeiern leiten – Gedanken gemacht, wie das wichtige Anliegen, dass jedes verstorbene Mitglied der katholischen Kirche ein kirchliches Begräbnis bekommt, im Fall der neuen Bestattungsformen eingelöst werden kann. 

Die Handlungsorientierung, die so entstanden ist und vom Bischof in Kraft gesetzt wurde, lautet kurzgefasst: Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung, in folgendem Rahmen. 1. Die gottesdienstliche Feier als zentraler Bestandteil des kirchlichen Begräbnisses findet in jedem Fall unter kirchlicher Leitung statt, als Sterbeamt, Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier, so wie es im konkreten Fall passend ist. 2. Die eigentliche Beisetzung in der neuen Form kann in Verantwortung der Angehörigen in Abstimmung mit dem Bestatter stattfinden. 3. Wenn es sinnvoll und gewünscht ist, nimmt der Seelsorger oder die Seelsorgerin an der Beisetzung teil: dann nicht als deren Leiter oder Leiterin, sondern zur seelsorglichen Begleitung der trauernden Hinterbliebenen. 

Genauer nachzulesen ist das auf der Internetseite des Bistums Trier unter www.bistum-trier.de/bestattung.  

Hinter all dem steht das Anliegen, alles zu tun, was einer qualitätvollen Bestattung dient, die christliche Hoffnungsbotschaft zur Wirkung bringt und eine gute seelsorgliche Begleitung in der Trauer gewährleistet, und zu einer Kultur des Totengedenkens beizutragen, an der viele Anteil haben können und die auch diejenigen nicht aus dem Blick verliert, für die kein namentliches Grab besteht.  

Text: Stefan Nober, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Team Diakonische Seelsorge 

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Lutz Schultz Lutz Schultz

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Pater Varun Raj Pushparaj HGN Pater Varun Raj Pushparaj HGN

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Harald  Braun Harald  Braun

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Diakon
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Das Toten- oder Nachbarschaftsgebet

Dienst der Gemeinde

In unseren Gemeinden gibt es die schöne Tradition, am Vorabend der Bestattung für den / die Verstorbene das Totengebet zu beten. 

Das Toten- oder Nachbarschaftsgebet am Vorabend vor dem Tag der Beerdigung hat eine sehr lange Tradition. Schon die alten Juden kannten dieses Gebet. Vom Charakter her ist es ein Hausgebet. Mit dieser Form zeigen Nachbarschaft, Verwandte und Freunde und die Kirchengemeinde vor Ort den Angehörigen, dass sie in ihrer Trauer nicht alleine sind. Dieses Gebet muss deshalb auch nicht unbedingt in einer Kirche oder Kapelle stattfinden, sondern Sie können es auch in geeigneten Räumen in kommunalen Gemeindehäusern oder auch bei Ihnen zu Hause beten.  Auch in der Gestaltung vom klassischen Rosenkranzgebet bis hin zu einer individuellen Gestaltung ist vieles möglich.  

Und mit dieser Möglichkeit können auch Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen, die eventuell am Tage der Beisetzung nicht an der eigentlichen Trauerfeier teilnehmen können, weil sie eventuell keinen Urlaub bekommen oder ähnliches. Wenn Sie eine solche Andacht wünschen sprechen Sie den Pfarrer, das Pfarrbüro oder die KüsterInnen vor Ort darauf an. Wir vermitteln Ihnen gerne Menschen vor Ort, die diese Trauerandacht gestalten.

Was bedeutet "Schab läuten"?

Schaab ist ein Ausdruck für ein etwa 2 m langes und 2m breites Tuch aus handgewebtem Leinen. Der Verstorbene, der ja früher zuhause aufgebahrt blieb bis zur Beerdigung, wurde angehoben, oftmals wurde ihm ein Brett untergeschoben und er wurde in das besagte Leichentuch gewickelt. Oft trug das Tuch in einer Ecke noch eine christliche Stickerei.

Schaab läuten oder aufs Schaab läuten bedeutet daher soviel wie die Totenglocke für jemanden läuten. Es ist bis heute in vielen Hunsrückdörfern, üblich, dass der Gemeinde so der Tod eines ihrer MItglieder angezeigt wird. Dort wo diese Tradition gepflegt wird, wird geläutet, wenn die Angehörigen darum bitten. 

Wir läuten dann auch für evangelische Mitchristen, aber auch für Verstorbene, die keiner christlichen Konfession oder Religion (mehr) angehören