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Heizvorschriften

Die Energiekrise zwingt uns auch in den Kirchen, Energie zu sparen. Das Bistum bzw. unsere Verbandsvertretungen haben vier Maßnahmen beschlossen:

  1. Die Kirchen sollen auf eine Grundtemperatur von 7 Grad und eine Hochtemperatur bei Gottesdiensten von 12 Grad geheizt werden.
  2. Pro bisheriger Pfarreiengemeinschaften sollen die Gottesdienstorte auf 2 beschränkt werden.
  3. Pfarrheime, Büros und Konferenzräume sollen auf 19 Grad geheizt werden.
  4. Auf eine abendliche Anstrahlung der Kirchen soll verzichtet werden.

Aktuell prüfen die Verwaltungsräte, ob für die Pfarrkirchen heizbare Sitzbankauflagen sinnvoll sind.

Auf jeden Fall bitten wir jetzt schon alle Gottesdienstbesucher*innen, sich auf kältere Kirchen einzustellen: sich entsprechend zu kleiden und bei Bedarf eine Decke mitzubringen.