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Leitungsteam des pastoralen Raumes Simmern

Der Bischof hat die Mitglieder im Leitungsteam des Pastoralen Raums zum 1. Januar 2023 ernannt:

Zum 1. Januar 2023 wird der Bischof den Pastoralen Simmern und 20 weitere Pastorale Räume im Bistum gründen. Er hat im Oktober Stefan Godderis, Andreas Moreth und Lutz Schultz als Dekan in das Leitungsteam ernannt.

Die Arbeitsumfänge sind für Stefan Godderis und Andreas Moreth (spätestens ab 1.7.2023) 100 %, für Lutz Schultz 50 %. Mit der anderen Hälfte verbleibt er als Pastor in der Pfarrei Simmern-Rheinböllen. Es bedeutet, dass die Stelle, die er bisher bekleidet habe, zum 1. Januar 2022 zu 50 % vakant wird. Das Seelsorgeteam überlegt bis dahin, welche Arbeitsfelder haupt- oder ehrenamtlich aufgefangen werden können.

Für die Pfarrei sind die Stellen eines Kooperators (ab sofort) und einer/s Gemeindereferenten/-in (ab 1.2.2023) ausgeschrieben.

Bis ein*e weitere*r pastorale*r Mitarbeiter*in ernannt ist, wird es aber so sein, dass bestimmte Arbeitsfelder nicht ausgefüllt werden können. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Pastor Schultz wird auch in der neuen Rolle für die Pfarrei da sein, so gut er kann. Vergessen wir nicht: Jede Vakanz ist auch eine Einladung, dass eine Pfarrei sich auf ihre eigenen Füße stellt. 

Wir hoffen, dass uns dies gemeinsam gelingt. 

Abschiedstreffen Dekanatsrat

Mit einem Abschiedstreffen des alten Dekanatsrats beendete das Gremium seine wichtige Arbeit, denn das alte Dekanat Simmern-Kastellaun endete zum 31.12.2022 mit der Errichtung des neuen Pastoralen Raumes Simmern. Hier werden wir verstärkt auch mit den zukünftigen Pfarreien Kirchberg und Kastellaun zusammenarbeiten. Allen Mitgliedern, besonders denjenigen aus unserer Pfarrei St. Lydia, die mitgearbeitet haben, gilt unser Dank. 

Dekan Lutz Schultz bittet auch im Pastoralen Raum und seinen Räten und Organen aktiv mitzuwirken

  • Wie ist das Zueinander von neuem Leitungsteam und Steuerungsgruppe – wie gestaltet sich der Übergang nach Ablauf der Mandatierung der Steuerungsgruppen für die Pastoralen Räume?

    Hier sollen bistumsseitig nicht zu viele Vorgaben gemacht werden. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Steuerungsgruppen ist sehr unterschiedlich.

    Die Steuerungsgruppen haben ein Mandat, die Einführung des Leitungsteams durch Vor-Ort-Erfahrung zu unterstützen. Nach Ablauf der Mandatierung (30. Juni 2023) kann diese bei Bedarf verlängert werden.

    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass im Laufe des ersten Jahres die Organe und Gremien des KGV PastR bzw. des Pastoralen Raums Mitverantwortung übernehmen.

    Bei den Räumen, die 2022 errichtet wurden, haben die Steuerungsgruppen oft einen wichtigen Beitrag bei der Gestaltung des Gremienaufbaus geleistet. Sie haben Menschen motiviert, sich für ein Mandat zur Verfügung zu stellen und haben mitgewirkt, die genaue Besetzung des Rates des Pastoralen Raums zu bestimmen.

    Bis diese Gremien eingerichtet sind, sind die Steuerungsgruppen wichtig: Es soll keine Zeit ohne Beratung des Leitungsteams durch beauftragte Gremien geben. Die Steuerungsgruppe leistet dies im Übergang.

  • Gibt es eine Gremienordnung für den Pastoralen Raum?

    Im Statut für die Pastoralen Räume findet sich eine kurze Umschreibung von Sinn und Zweck des Rates des Pastoralen Raums und der Synodalversammlung (siehe auch Seiten 8/9).

    Eine Ordnung gibt es noch nicht. Der Bischof will den Pastoralen Räumen bewusst einen Entwicklungsspielraum lassen.

    Die 2022 errichteten Räume haben auf Basis eines vom Bischof freigegebenen Eckpunktepapiers verschiedene Lösungen entwickelt, die sich aus den örtlichen Bedingungen ergeben. Diese werden zur Zeit ausgewertet.

    Auch die Räume, die 2023 errichtet werden, sollen diese Gestaltungsmöglichkeiten haben.

     

  • FAQ zum Übergang der Dekanate in den KGV Pastoraler Raum (KGV PastRaum)

  • Dekret über die Errichtung des Pastoralen Raums Simmern

    zum Lesen Vorschaubild anklicken

  • Dekret über die Errichtung des Kirchengemeindeverbandes Pastoraler Raum Simmern (KGV PastR Simmern)

    zum Lesen Vorschaubild anklicken

  • Anhörungsverfahren für den pastoralen Raum

    Bis zu den Sommerferien wird die Ernennung des Leitungsteams für den Pastoralen Raum erwartet. Zum Leitungsteam gehört der Dekan und zwei weitere Mitglieder (ein*e pastorale*r Mitarbeiter*in und ein*e Verwaltungsfachfrau / -mann)

    In einem Anhörungsverfahren haben sich die Dekanatskonferenz, der Dekanatsrat, die Verwaltungsräte, der Dechant (und im September der Priesterrat) erklärt

    • zur Auflösung des Dekanats Simmern-Kastellaun und Gründung des Pastoralen Raums Simmern zum 1.1.2023
    • zur Gründung eines „Kirchengemeindeverbands Pastoraler Raum“, bestehend aus den künftig fusionierten Kirchengemeinden Simmern-Rheinböllen, Kirchberg und Kastellaun
  • Der Pastorale Raum Simmern

    Das Bistum Trier gliedert sich künftig in Pfarreien und Pastorale Räume. Diese Neustrukturierung dient der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Pastoral und des kirchlichen Lebens, wie die Diözesansynode 2013-2016 sie empfohlen hat.

    35 „Pastorale Räume“ sollen im Bistum Trier errichtet werden, räumlich entsprechend den ursprünglich geplanten und von Rom gestoppten „Pfarreien der Zukunft“. In diesen Pastoralen Räumen sollen sich die heutigen Pfarreien und Kirchengemeinden zu neuen größeren Pfarreien zusammenschließen, orientiert an der Größe der aktuellen Pfarreiengemeinschaften. Die Aufgaben der bisherigen Dekanate werden dann schrittweise von den neuen Pastoralen Räumen übernommen.

    Wir werden dann zum pastoralen Raum Simmern gehören, zu der dann die Pfarreien aus der PGM Kirchberg, Kastellaun, Simmern, Rheinböllen sowie die Pfarreien Mörsdorf und Peterswald-Lahr dazu gehören werden. Dieser Pastorale Raum wird zum 1. Januar 2023 (siehe Schreiben von Bischof Dr. Stephan Ackermann) gegründet. Dann wird auch das pastorale Personal, mit Ausnahme der Pfarrer, auf der Ebene des pastoralen Raumes angesiedelt. Ziel ist eine Vernetzung der vielen Orte von Kirche in unserer Region. Auf dieser Seite werden wir in Zukunft viele Informationen zur Entstehung des pastoralen Raumes bereitstellen.

  • Wofür steht der pastorale Raum?

    Die Pfarrei im Pastoralen Raum ist ein „klassischer Ort von Kirche“ unter Leitung eines Pfarrers. Das Handeln der Pfarrei bleibt allerdings nicht beschränkt auf deren Gebiet. Ziel sei es in der Zukunft die territoriale Seelsorge noch stärker mit der mit der kategorialen Seelsorge und den sozial-caritativen Diensten zu verweben. Der Pastorale Raum wird die Seelsorge in den Pfarreien und in anderen Orten von Kirche dabei unterstützen und gemeinsame Themen und Projekte initiieren, fördern und ermöglichen. So soll ein wesentliches Ziel der Synode erreicht werden indem die Lebenssituationen der Einzelnen in den Blick genommen werden. Aufgabe des Pastoralen Raumes ist auch die Förderung der Zusammenarbeit von Christinnen und Christen untereinander sowie mit Kommunen und anderen, die nicht zur Kirche gehören.Im Pastoralen Raum wird es einen Pastoralen Rat geben – ähnlich dem jetzigen Pfarreienrat in der Pfarreiengemeinschaft. Vorgesehen ist auch eine Synodalversammlung mit Vertretungen unterschiedlicher Orte von Kirche. Die Leitung des Pastoralen Raumes übernimmt ein Team aus bis zu drei hauptamtlichen Personen unter Leitung eines Priesters. Zur Vermögensverwaltung im Pastoralen Raum, der als juristische Person eingesetzt wird, werden noch genauere Informationen erwartet.

  • Was sind die Ziele des pastoralen Raumes?

    Die Ziele dieses "Pastoralen Raumes sind wie folgt:

    • helfen, die Anliegen der Synode und die Perspektivwechsel umzusetzen;
    • Menschen mit gleichen Interessen und Anliegen über bisherige Pfarrgrenzen hinweg  stärker zusammenzuführen;
    • „Orte von Kirche“ verbindlicher zu vernetzen, zu begleiten und Ehrenamtliche zu befähigen;
    • angesichts knapper werdender Ressourcen Verwaltung zu straffen;
    • als „Motor“ die Kirche anregen, sich zu entwickeln und
    • alles Leben vor Ort zu unterstützen, was auf der bisherigen Ebene nicht oder noch nicht allein lebensfähig ist.                                                                                                           

    Deshalb hat der Bischof entschieden, dass dieser Pastorale Raum bei uns ab dem 01.01.2023 errichtet werden soll. Durch den Pastoralen Raum wird das bestehenden Dekanate schrittweise abgelöst. Der Pastorale Raum führt die Pfarreien und Kirchengemeinden, unabhängig davon, ob sie bereits fusioniert sind oder nicht (s.u.), in eine verbindliche Zusammenarbeit. Deshalb wird die sog. „Schlüsselzuweisung“, d.h. die Summe aller Kirchensteuermittel, die in unsere Arbeit vor Ort fließen, einem neuen Kirchengemeindeverband im Pastoralen Raum zur Verteilung anvertraut. Damit müssen alle Gehälter der Küster:innen, Organist:innen, Anlagenpfleger:innen und Reinigungskräfte, aber auch die Ausgaben für Pfarrbüros und Seelsorge bezahlt werden. Zudem steuert in Zukunft der Pastorale Raum den Einsatz der vom Bistum angestellten Seelsorgerinnen und Seelsorger – ausgenommen der Pfarrer. Die Verantwortung für den Pastoralen Raum wird einem Team aus bis zu drei Hauptamtlichen übertragen, das von einem Priester kollegial geleitet wird. Die Mitarbeit von Ehrenamtlichen bleibt angestrebt. Im Pastoralen Raum sollen die guten Erfahrungen, die wir bisher bereits machen können, verstärkt werden und Zusammenarbeit verbindlicher werden, z.B.

    • in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. Hier wird es möglich werden, verschiedene Modelle flächendeckend anzubieten, um der verschiedenen Lebenssituation und den unterschiedlichen Bedürfnissen gerechter zu werden und
    • durch die qualifizierte Kooperation in der Ökumene und mit anderen kirchlichen Trägern wie der Caritas, der Katholischen Familienbildungsstätte, der Lebensberatung aber auch mit kommunalen Partnern.

    Mit dem Pastoralen Raum ist eine Handlungs- und Kooperationsebene gegeben, die es ermöglicht, auf die Vielfalt menschlicher Lebensentwürfe und -verhältnisse in den unterschiedlichen Sozialräumen angemessener und differenzierter als bisher zu antworten.

    Wie lebendig der Pastorale Raum sein wird, hängt wesentlich davon ab, wie gut es gelingt, zwei Pole in einer belebenden Spannung zu halten: Kirche vor Ort muss stark und lebendig bleiben - aber es braucht angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Mittel auch Synergieeffekte im Blick auf das größere Ganze. Deshalb und weil auch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tendenziell weniger werden, erwartet der Bischof, dass die Pfarreien und Kirchengemeinden fusionieren.

  • Pfarreien und Pastoraler Raum: Aufgaben, Rollen, Gremien

    Die Pfarreien sollen in Zukunft wie bisher den Gläubigen im alltäglichen Leben Unterstützung und Hilfe für christliches Leben geben. Zu den großen christlichen Festen im Jahreskreis wie Weihnachten und Ostern, aber auch zu Feiern von Lebenswenden wie Geburt, Hochzeit und Tod und in der Begleitung Heranwachsender und ihrer Familien etwa bei der Erstkommunion, der Firmung und in Kinder-, Jugend- und Familiengruppen ergeben sich Berührungspunkte zu einer Vielzahl von Gläubigen. Bei diesen Aufgaben sowie bei der liturgischen Gestaltung wirken Ehren- und Hauptamtliche zusammen und gestalten Kirche vor Ort. Viele Menschen erfahren so durch verschiedene Formen der Begegnung und Unterstützung Aufmerksamkeit in den Pfarreien. Papst Franziskus hat über die große Formbarkeit der Pfarrei und ihre missionarische Kreativität gesprochen. (Evangelii Gaudium Nr. 28, vgl. auch Schreiben des Bischofs zur Reform der Pfarreien Nr. 11) Daran knüpft die Umsetzung der Synode an: Die heutigen Pfarreien verändern sich durch Fusionen auf Ebene der Pfarreiengemeinschaften und durch eine stärkere Einbindung in den Pastoralen Raum.

  • Statut für die pastoralen Räume

  • Möglicher Aufbau des pastoralen Raumes

    In den Beratungen der Diözesansynode war von weiten pastoralen Räumen die Rede; die Synodenteilnehmerinnen und -teilnehmer haben dies als einen der Perspektivwechsel verabschiedet. So gilt für Bischof Stephan, „dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss“ (Schreiben des Bischofs Nr. 19). Die Instruktion der Kleruskongregation zur Pfarrei betont die Herausforderungen durch die aktuellen Veränderungen in der Kultur und im Leben der Menschen und folgert, dass „die Pastoral über die territorialen Grenzen der Pfarrei hinausgehen“ soll und „die kirchliche Gemeinschaft durch die synergetische Wirkung zwischen verschiedenen Diensten und Charismen klarer sichtbar werden“ lasse. So kann sich „ein ‚pastorales Miteinander‘ im Dienste der Diözese und ihrer Sendung strukturieren“ (Nr. 123, vgl. auch Nr. 122).

  • Aufgaben der Verantwortlichen des pastoralen Raumes

    Der Bischof gibt den Verantwortlichen in der Pastoral unter anderem folgende Aufgaben für den Pastoralen Raum:

    • die Pfarreien zu unterstützen,
    • für die Umsetzung der Synodenergebnisse im Sinne einer missionarischen, diakonischen und lokalen Kirchenentwicklung zu sorgen,
    • die Perspektive von Seelsorge und Caritas und anderen Kooperationspartner zusammenzubringen,
    • die Orte von Kirche zu fördern
  • Instrumente, die eingesetzt werden sollen

    Folgende Instrumente sollen dafür eingesetzt werden:

    • Es wird für jeden Pastoralen Raum ein Leitungsteams beauftragt (siehe Schaubild).
    • Das Rahmenleitbild bietet inhaltliche Orientierung und beschreibt, wie in einem Pastoralen Raum pastorale Schwerpunkte festgelegt werden können.
    • Pfarrer, weitere Priester, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten arbeiten verbindlich zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung für die Umsetzung der Schwerpunkte.
    • Dem Leitungsteam werden in einem weiteren Schritt Aufgaben der Dienstvorgesetztenschaft übertragen, damit der Personaleinsatz möglichst lokal geplant und gesteuert werden kann.
    • Aus den Gremien und Organen der Pfarreien/Kirchengemeinden (im  Übergang  auch  aus  den  Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbänden) bilden sich Gremien und Organe auf Ebene des Pastoralen Raums, um den Auftrag des Bischofs einer diakonisch, missionarischen und lokalen Kirchenentwicklung umzusetzen.

    Auf der Ebene des Pastoralen Raums wird auch ein neuer Kirchengemeindeverband gebildet (siehe hier). Er sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit, für die wirtschaftliche Umsetzung der Schwerpunkte und durch die Arbeitergeberfunktion für die Angestellten für eine Bündelung der Personalprozesse und bessere Koordination.

    Die Jahre 2022 bis 2025 werden davon geprägt sein, dass die Räume in zwei Phasen errichtet werden und sich dann innerhalb eines Raumes die Struktur nach und nach aufbaut und Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden. Auch wird nach den Fusionen die heute noch bestehende Zwischenebene der Pfarreiengemeinschaften und alten Kirchengemeindeverbände wegfallen.

  • Die Gestaltung des pastoralen Raumes

  • Struktur des Leitungsteams

    Hauptamtliche: bis zu 200 Prozent Stellenanteil pro Pastoralem Raum.

    Ein Dekan leitet nach kirchenrechtlichen Bestimmungen (cann 553 – 555 CIC) den Pastoralen Raum zusammen mit weiteren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern und durch kollegiale Entscheidungsfindung.

    Ehrenamtliche: nach Möglichkeit bis zu zwei.

    Die Leitungsteams werden gebildet für vier Jahre mit er Option auf Verlängerung.

  • Gremien des pastoralen Raumes

    Mitbestimmung im Pastoralen Raum ist einerseits durch den Rat des Pastoralen Raums, andererseits durch die Synodalversammlung möglich und gewährleistet.

    Der Rat des Pastoralen Raums soll ein Gremium sein, in dem sich die Delegierten der fusionierten Pfarreien (und – bis 2025 – der Pfarreienräte) zusammen mit von der Synodalversammlung gewählten Personen über die Schwerpunkte der Pastoral, vor allem im Sinne einer diakonischen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem pastoralen Gremium und der Verbandsvertretung.

    Die Synodalversammlung setzt sich vor allem aus den Delegierten der Orte von Kirche sowie Vertreterinnen und Vertretern der pfarrlichen Gremien und der Verwaltungsgremien zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit.


  • Eckpunktpapier: Die Synodalversammlung des pastoralen Raumes

  • Eckpunktpapier: Der Rat des pastoralen Raumes

Der Kirchengemeindeverband auf der Ebene des Pastoralen Raumes

  • Aufgaben des Kirchengemeindeverbandes

    Mit der Errichtung des Pastoralen Raums als Zusammenschluss von Pfarreien wird auch ein mit dem Pastoralen Raum verbundener neuer Kirchengemeindeverband als Zusammenschluss aller Kirchengemeinden auf dem Gebiet des Pastoralen Raums (KGV PastR) errichtet.

    • Der KGV PastR sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit des Pastoralen Raums. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und kann am allgemeinen Rechtsverkehr teilnehmen.
    • Der KGV PastR soll darüber hinaus die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden im Bereich der administrativen Aufgaben fördern und die Personalführung der Angestellten übernehmen.

    Um  diese  Ziele  zu  erreichen,  sollen  dem  KGV PastR folgende Aufgaben übertragen werden:

    Aufgaben des Kirchengemeindeverbandes (KGV) auf der Ebene des Pastoralen Raumes (PastR)

    Entscheidungen über Zuweisungen an Kirchengemeinden und KirchengemeindeverbändeDie Verbandsvertretung entscheidet, in welcher Höhe den Kirchengemeinden (und im Übergang den noch bestehenden Kirchengemeindeverbänden) Mittel aus den Schlüsselzuweisungen des Bistums weitergeleitet werden.
    PersonalbewirtschaftungDer Verbandsausschuss sorgt für die Personalplanung sowie die Einstellung und Führung der Angestellten (in Verbindung mit den zuständigen Pfarrern bzw. weiteren Verantwortlichen).
    Wahrnehmung von Aufgaben für die KirchengemeindenIm Rahmen der Personalbewirtschaftung verantwortet der KGV PastR die folgenden Aufgabenbereiche: * Liturgischer Dienst (Küster-, Organisten-, Chorleiterdienst) * Pfarrsekretariat * Reinigungs- und Hausmeisterdienst * Anlagenpflege und * weitere Dienste
    Wahrnehmung von Aufgaben für den Pastoralen RaumDie Verbandsvertretung plant Mittel für die Aufgaben auf Ebene des Pastoralen Raums, die sich aus bischöflichen Aufgabenzuweisungen – insbesondere aufgrund des Abschlussdokuments der Diözesansynode – ergeben. Der Verbandsausschuss nimmt die diesbezüglichen Rechtsgeschäfte wahr.

    ⇒ Aufstellung des Haushaltsplanes mit Stellenplan und die Feststellung der Jahresrechnung

  • Finanzierung - Rechtsfähigkeit - Personeller Übergang

    • Der Kirchengemeindeverband auf der Ebene des Pastoralen Raums finanziert sich durch:

      • Schlüsselzuweisungen des Bistums,
      • Zuweisungen der Kirchengemeinden aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Kirchengemeindeverband und den einzelnen Kirchengemeinden,
      • Zuwendungen Dritter und sonstige Einnahmen.

      In den Zuweisungen für den KGV PastR sind berücksichtigt: die an die heutigen Kirchengemeindeverbände verteilten Schlüsselzuweisungen und die den bisherigen Dekanaten zur Verfügung gestellten Budgets.

      Rechtsfähigkeit des pastoralen Raumes

      Die oben beschriebenen Organe des Kirchengemeindeverbandes – Verbandsvertretung und Verbandsausschuss – müssen sich zeitnah nach der Errichtung konstituieren. Damit ist die Rechtsfähigkeit des KGVs sichergestellt ist. Das ist eine wichtige Grundlage für die Praxis des Pastoralen Raums.

      Personalübergang

       

      Mittelfristig soll der KGV PastR – wie oben dargestellt – die Trägerschaft für die Angestellten der Kirchengemeinden übernehmen.

      Bereits 2022 wollen viele Pfarreien und Kirchengemeinden auf der Ebene der heutigen Pfarreiengemeinschaften durch Fusion eine neue Pfarrei bzw. Kirchengemeinde bilden. Die Übernahme des Personals in den KGV PastR setzt konstituierte Organe voraus, die den Übergang mit dem bisherigen Anstellungsträger vereinbaren. Die Organe des KGV PastR sind aber noch nicht mit dem Tag der Errichtung funktionsfähig konstituiert. Für das Jahr 2022 bedeutet das, dass bei Fusionen die Anstellungsträgerschaft noch nicht auf den KGV PastR übergeht.

      Außerdem hat der Bischof entschieden, dass ein Teil der Pastoralen Räume und die entsprechenden Kirchengemeindeverbände 2022 und ein weiterer Teil erst 2023 errichtet werden. Damit steht nicht für alle fusionierten Kirchengemeinden der KGV PastR als neuer Anstellungsträger zur Verfügung.

      Daher werden bei allen nun anstehenden Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden die Angestellten der heutigen Kirchengemeindeverbände auf die neu entstehenden Kirchengemeinden übergehen. Das oben beschriebene Zielbild, dass der Kirchengemeindeverband auf Ebene des Pastoralen Raums (KGV PastR) die Funktion des Arbeitgebers für die Angestellten in den Kirchengemeinden übernimmt, wird in den nächsten Jahren durch einen Betriebsübergang von den heutigen Kirchengemeindeverbänden oder den dann bereits fusionierten Kirchengemeinden auf den neuen Kirchengemeindeverband umzusetzen sein.

      Da das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), das die Rechtsgrundlage für den KGV PastR bildet, vorsieht, dass der Generalvikar dem Verband die jeweiligen Aufgaben überträgt, ist diese schrittweise Entwicklung des KGV PastR auch rechtlich möglich.

  • Die Organe, die Struktur und die Aufgabenverteilung im KGV PastR

    Entwurf Stand 30. August 2021

  • Anhörung

    Im September und Oktober (2021) wird der Bischof die Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden anhören, die sich in einem neuen Kirchengemeindeverband auf der Ebene des Pastoralen Raums zusammenschließen sollen. Er wird dann – über das hier Vorgestellte hinaus – weitere Rahmenbedingungen darlegen und die Gremien um eine Stellungnahme bitten.

  • Zwei Kirchengemeindeverbände im Übergang

    Mit dem Auftrag des Bischofs an die Pfarreien und Kirchengemeinden, bis 2025 Fusionen vorzubereiten, ist ein längerer Zeitraum des Übergangs verbunden. Dort, wo noch keine Fusion erfolgt ist, bestehen die bisherigen Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände weiter. Da sich alle Kirchengemeinden, auch die noch nicht fusionierten, in einem Pastoralen  Raum zu einem Kirchengemeindeverband zusammenschließen, vertreten sich die nicht fusionierten Kirchengemeinden also  im  bisherigen  KGV  (bis zu dessen Auflösung durch Fusion) und im neuen KGV PastR nach dessen Errichtung.

    Die Verbandsvertretung als Repräsentativorgan aller Kirchengemeinden  trifft  die  Entscheidung über Haushaltsplan und Jahresrechnung, was mit einer geringeren Sitzungshäufigkeit verbunden ist, während der Verbandsausschuss, der aus fünf Mitgliedern besteht, die Rechtsvertretung – und damit die Regelarbeit des Verbandes – übernimmt (siehe auch Grafik). Außerdem hilft die schrittweise Aufgabenübernahme in der Zeit des Übergangs beim gezielten Einsatz ehren- und hauptamtlicher Personalressourcen.

  • Info Veränderungen Kirchengemeindeverbände